Internationaler Tag für die Rechte von Sexarbeitern
Überall auf der Welt werden tagtäglich die Rechte von Prostituierten mit Füßen getreten. Egal ob in Form von gesellschaftlicher Stigmatisierung, politischer Diskriminierung oder durch von Gewalt und Isolation geprägte Arbeitsbedingungen.
Damit sich an dieser traurigen Realität endlich etwas ändert, hat das indische Durbar Mahila Samanwaya Komitee am 3. März 2001, den Internationalen Tag für Rechte von Sexarbeitern ins Leben gerufen. Der Aktionstag wurde erstmals durch ein Gründungsfestival zelebriert, an dem über 25.000 Sexarbeiter teilnahmen und wird seither von Prostituierten weltweit einmal im Jahr begangen.
Aktuelle Gesetzeslage und Lebenssituation von Prostituierten in Deutschland Gesetze zu schaffen, die Prostituierte einerseits vor Ausbeutung und Illegalität schützen und ihnen anderseits gleichberechtigte soziale und wirtschaftliche Teilhaberechte zuerkennen, sind eine heikle und schwierige Angelegenheit.
Der deutsche Bundestag nahm sich Anfang des neuen Jahrtausends dieser Herausforderung an und brachte Ende des Jahres 2001 das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten auf den Weg. Das Prostitutionsgesetz trat im Januar 2002 in Kraft und sollte Sexarbeiter in vielen Bereichen besser stellen. Betroffen war vor allem die soziale und die rechtliche Stellung der Prostituierten.
Eine Hure konnte ihre Tätigkeit ab jetzt als sozialversicherungspflichtige Dienstleistung anmelden und begründete damit einen Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Durch die neue Legalität ihrer Tätigkeit konnten Sexarbeiter auch endlich noch ausstehende Entgeltforderungen vor Gericht einklagen und konnten wegen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr strafrechtlich belangt werden.
Außerdem wollte der Gesetzgeber die Arbeitssituation von Prostituierten verbessern und stellte das Betreiben von Bordellen nicht länger unter Strafe. Doch das neue Gesetz war schon nach kurzer Zeit heftiger Kritik ausgesetzt. Zum einen wurde kritisiert, dass viele Formulierungen des Gesetzes so schwammig sind, dass sie selten zur Anwendung kommen. Das betrifft beispielsweise die strafrechtlich anklagbare Ausbeutung von Prostituierten.
Die Voraussetzungen dieser Straftat sind in der Realität schwer zu beweisen sind und werden daher selten zur Anklage gebracht. Zudem wird bemängelt, dass das Gesetz nicht nur die rechtliche Stellung von Prostituierten, sondern vor allem die der Bordellbetreiber und der Kunden gestärkt hat. Manche Stimmen behaupten sogar, dass Prostitutionsgesetz hätte Menschenhandel und Zwangsprostitution Tür und Tor geöffnet.
Wie viele Frauen in Deutschland tatsächlich gegen ihren Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen werden, darüber gibt es keine verlässlichen Zahlen. Fakt ist jedoch, dass das Prostitutionsgesetz nur teilweise seinen eigenen Ansprüchen gerecht werden konnte.
Das sieht auch die Bundesregierung so und plant daher, in nächster Zeit Modifikationen des Prostitutionsgesetztes auf den Weg zu bringen. Verändert werden sollen Regelungen des Aufenthaltsrechts, die Möglichkeiten der ordnungsbehördlichen Kontrolle von Bordellen und einige Paragrafen des Strafgesetzbuches.
Neben rechtlichen Veränderungen muss außerdem ein gesellschaftliches Umdenken stattfinden. Aufklärungskampagnen für Freier, sowie mehr Anlaufstellen für die Sorgen und Nöte von Sexarbeitern müssen geschaffen werden. Es darf nicht sein, dass Prostituierte nach wie vor aus dem Stadtbild verdrängt werden können und ihrer Beschäftigung in entlegenen Winkeln nachgehen müssen. Das birgt ein hohes Gefährdungspotenzial für die Sexarbeiterinnen.
Die Prostitution muss aus seiner dunklen, schmutzigen Ecke herausgeholt werden. Diesen Zweck verfolgen auch der Aktionstag des Internationalen Hurentags, des Tages für die Rechte von Sexarbeitern, sowie den Tag zur Beendung von Gewalt gegen Sexarbeiterinnen.
Erste Schritte für mehr Rechte von Frauen und Männern in der Sexindustrie sind die bundesweite Anlaufstelle Gewalt gegen Frauen, die angestrebten rechtlichen Modifikation des Prostitutions-gesetzes und einige Projekte, die Frauen helfen wollen, Alternativen zu ihrer Tätigkeit als Hure zu finden. Auch geplante Änderungen des Aufenthaltsgesetzes sind ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch muss dringend etwas für die Frauen getan werden, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und aus Angst vor ihren Zuhältern das Bordell gar nicht verlassen.
Das deutsche Strafrecht muss diese Frauen und Männer besser schützen und die Hintermänner zielgerichteter ausfindig machen. Ein weiteres großes Problemfeld ist der boomende Sextourismus in Deutschland. Immer mehr Freier aus dem Ausland strömen nach Deutschland, um hier die Dienste von Prostituierten in Anspruch zu nehmen.
Wollen wir wirklich in einer Gesellschaft leben, die Sexarbeiterinnen zu Objekten degradiert und ihnen nicht die gleiche Hilfe zuerkennt, die anderen Gesellschaftsgruppen zusteht?