Europäischer Tag des offenen Denkmals (Deutschland)
In Deutschland setzt sich der Denkmalschutz und die Denkmalpflege als öffentliche Aufgabe im Rahmen gesetzlicher Denkmalschutzbestimmungen für den Erhalt des Kulturgutes ein. Das Kulturerbe wird einerseits geschützt aber ebenso einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Am europäischen Tag des offenen Denkmals werden sonst verschlossene Archive der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, Burgen, Schlösser Museen werden besichtigt und eine Vielzahl von kommunalen Aktionen lädt ein zum „dran Denken – Erinnern“. Ein Denkmal definiert eine „kulturgeschichtlich bedeutende Sache“. Ein Gegenstand, welcher an eine wichtige Person, aber ebenso an die menschliche Schaffenskraft an sich oder an ein historisch bedeutendes Ereignis erinnert. An dem Erhalt und dem Schutz dieser Erinnerungswerte der menschlichen Geschichte besteht ein gesteigertes, öffentliches Interesse.
Im Hinblick auf die Gestaltung der Zukunft ist dies von großer Bedeutung, da die gegenwärtigen und ebenfalls die kommenden Generationen von den Errungenschaften und den Erlebnissen früherer Generationen profitieren. Das Lernen aus der Vergangenheit, seien es nun die positiven oder die negativen Erfahrungen der Vorfahren, definiert die Identität, die Rechtsauffassung, das Selbstverständnis eines Volkes und -last but not least – die Art und Weise, wie Menschen in der Gegenwart miteinander umgehen.
Die kulturgeschichtliche, aber auch die gesellschaftliche Bedeutung von Denkmälern ist für nachfolgende Generationen von enormer Wichtigkeit. Aus dieser Erkenntnis erwächst der Wunsch und zugleich die weltweite Verpflichtung aller Staaten, ihre Denkmäler (Kulturgüter) zu schützen und für die Nachwelt zu erhalten.